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Götzner Gemeindestraßen als Begegnungszonen

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Die Bauarbeiten an diesen Straßen wurden Ende September abgeschlossen. Die Vorteile dieser Maßnahme: Eine Verkehrsberuhigung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und nicht zu vergessen die Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Schüler oder Kindergartenkinder wird erhöht. Die Begegnungszonen werden in der ersten Oktoberwoche mit Verkehrsschildern gekennzeichnet. Es gilt daher verschiedene Regeln in diesen Zonen zu beachten:

° Alle Verkehrsteilnehmer stehen sich gleichberechtigt gegenüber

° Die Begegnungszonen sind für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt

° Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern

° Lenker von Fahrzeugen dürfen weder Fußgänger noch Radfahrer gefährden oder behindern.

° Im Gegensatz zu einer Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gestattet.

° Das Parken ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Das Halten (10 Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit) ist in einer Begegnungszone grundsätzlich erlaubt – allerdings dürfen andere Lenker nicht behindert werden.

° Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist – wenn sie sich rechts halten – gestattet.

Wichtiger Hinweis für die Gemeindestraße Zollwehr:

 

Die Einbahnregelung wird beibehalten.


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